Krass! Flinten weg, Führerscheine weg, Wildbraten läuft noch im Wald. Dummheit in Tüten. Welcome to Rügen.

Vorab, bevor es richtig los geht: Da schreibt die Pozilei: Mit 2,11 Promille zum Brötchen holen. Der Text sieht dann so aus:

Am heutigen Freitag (16.12.2022) fuhren die Beamten des Polizeihauptreviers Bergen Streife, als ihnen gegen 07:00 Uhr ein PKW der Marke Opel aufgrund einer unsicheren Fahrweise auffiel. Auf einem Parkplatz in der Putbuser Chaussee stoppten die Polizisten einen 67-jährigen deutschen Mann von der Insel Rügen.

Eine Atemalkoholprüfung ergab, dass der Fahrer mit 2,11 Promille unterwegs zum Brötchen holen war. Anschließend wurde ihm durch einen Arzt eine Blutprobe zur Beweissicherung entnommen, die Weiterfahrt untersagt und sowohl der Führerschein als auch der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

Die Kriminalpolizei ermittelt nun gegen den hungrigen Rüganer wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr. Das Führen eines Autos stellt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit und ab 1,1 Promille eine Straftat dar, die in der Regel mindestens ein Fahrverbot sowie eine Geldbuße oder -strafe nach sich zieht.

Und jetzt zum eigentlichen Artikel:

Fahrer betrunken, Beifahrer nüchtern. Warum nicht? Auf Rügen geht das. Dazu haben zwei Jäger Probleme mit der Pozilei. Und wenn Deine Frau wegen Alkohol nicht weiterfahren darf, holst Du sie bestimmt ab. Klar. Und dann wird gemunkelt, dass nur jede 600ste Alkoholfahrt überhaupt erwischt wird. Aber der Reihe nach:

Die Frage ist immer: Wie viele Kraftfahrer sind gerade gar nicht fahrtauglich? Die Pozilei findet ja immer nur eine kleine Auswahl – mit teilweise abenteuerlichen Geschichten.

Da staunte selbst die Pozilei auf Rügen nicht schlecht: Mitten im warmen Juli, an einem schönen Mittwoch – zwischen Frühstück und Mittagessen – führten sie auf Rügen zwischen Garz und Berglase eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Ein VW aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurde angehalten. Mit 87, statt erlaubten 70 km/h. Soweit kein Drama.

Aber: Der 39-jährige deutsche Fahrer (und auch Halter des Fahrzeuges) gab gegenüber den Pozilisten an, nicht im Besitz eines Führerscheins zu sein. Die Fahrerlaubnis wurde ihm bereits 2002 entzogen. Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Das Messgerät zeigte einen Wert von 1,23 Promille. Gegen den Fahrer ermittelt die Kriminalpolizei nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. 1-2-3 – ich bin dabei…

ABER:

Mit im Fahrzeug befand sich der 36-jährige Freund des Fahrzeugführers. Dieser war nicht alkoholisiert und ist im Besitz eines gültigen Führerscheins. Somit konnten die beiden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Fahrt fortsetzen, nur auf getauschten Plätzen im Fahrzeug.

„Krass! Flinten weg, Führerscheine weg, Wildbraten läuft noch im Wald. Dummheit in Tüten. Welcome to Rügen.“ weiterlesen