Vorab, bevor es richtig los geht: Da schreibt die Pozilei: Mit 2,11 Promille zum Brötchen holen. Der Text sieht dann so aus:
Am heutigen Freitag (16.12.2022) fuhren die Beamten des Polizeihauptreviers Bergen Streife, als ihnen gegen 07:00 Uhr ein PKW der Marke Opel aufgrund einer unsicheren Fahrweise auffiel. Auf einem Parkplatz in der Putbuser Chaussee stoppten die Polizisten einen 67-jährigen deutschen Mann von der Insel Rügen.
Eine Atemalkoholprüfung ergab, dass der Fahrer mit 2,11 Promille unterwegs zum Brötchen holen war. Anschließend wurde ihm durch einen Arzt eine Blutprobe zur Beweissicherung entnommen, die Weiterfahrt untersagt und sowohl der Führerschein als auch der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Die Kriminalpolizei ermittelt nun gegen den hungrigen Rüganer wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr. Das Führen eines Autos stellt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit und ab 1,1 Promille eine Straftat dar, die in der Regel mindestens ein Fahrverbot sowie eine Geldbuße oder -strafe nach sich zieht.
Und jetzt zum eigentlichen Artikel:
Fahrer betrunken, Beifahrer nüchtern. Warum nicht? Auf Rügen geht das. Dazu haben zwei Jäger Probleme mit der Pozilei. Und wenn Deine Frau wegen Alkohol nicht weiterfahren darf, holst Du sie bestimmt ab. Klar. Und dann wird gemunkelt, dass nur jede 600ste Alkoholfahrt überhaupt erwischt wird. Aber der Reihe nach:
Da staunte selbst die Pozilei auf Rügen nicht schlecht: Mitten im warmen Juli, an einem schönen Mittwoch – zwischen Frühstück und Mittagessen – führten sie auf Rügen zwischen Garz und Berglase eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Ein VW aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurde angehalten. Mit 87, statt erlaubten 70 km/h. Soweit kein Drama.
Aber: Der 39-jährige deutsche Fahrer (und auch Halter des Fahrzeuges) gab gegenüber den Pozilisten an, nicht im Besitz eines Führerscheins zu sein. Die Fahrerlaubnis wurde ihm bereits 2002 entzogen. Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Das Messgerät zeigte einen Wert von 1,23 Promille. Gegen den Fahrer ermittelt die Kriminalpolizei nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. 1-2-3 – ich bin dabei…
ABER:
Mit im Fahrzeug befand sich der 36-jährige Freund des Fahrzeugführers. Dieser war nicht alkoholisiert und ist im Besitz eines gültigen Führerscheins. Somit konnten die beiden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Fahrt fortsetzen, nur auf getauschten Plätzen im Fahrzeug.
Kurzum: Wenn Dummheit Flügel hätte… Auch wenn auf Rügen fast alles erlaubt zu sein scheint, und im „Wilden Westen“ Rügens in einer 30-er Zone 50 km/h als Minimum gelten und 100 Plus… keine Seltenheit sind, gibt es doch Regeln! Und eben Kontrollen.
Bei einer davon stoppten sie Anfang Dezember einen VW-Transporter in Steinhagen. Der Fahrer – ein Jäger – musste sich bei seiner Arbeit wohl ein bisschen aufwärmen, denn er hatte 1,38 Promille. Führerschein futsch. Aber auch die Waffen wurden beschlagnahmt. Eine Schrotflinte und ein Reptiergewehr lagen offen im Auto. Die Munition auch. Jetzt nicht mehr.
Die Überlebenschancen für Rehe und Hirsche stiegen aber bereits zwei Wochen vorher, als ein Skoda von der L 296 (alte B 96) aus Richtung Bergen kommend in Teschenhagen links abbog. Richtung Sehlen. Dumm nur, dass die Ampel ihm ROT anzeigte, denn für den Gegenverkehr wurde es gerade grün. Und der Gegenverkehr war die Pozilei. Schnell weg also! Die Pozilei verfolgte den Skoda. Dieser schaltete während der Flucht auch das Licht aus, ein Fußgänger konnte sich nur durch einen kühnen Sprung retten, blieb unverletzt. Kurz verloren die Beamten den Flüchtigen aus den Augen, konnten ihn aber doch auffinden. Stehend neben seinem Auto.
Der 26-jährige Deutsche hatte „nur“ 0,35 Promille erpustet. Bei 0,3 endet aber schon die Toleranz, falls es zu einem Unfall kommt, oder Ausfallerscheinungen auftreten. Über seinen Führerschein wird noch entschieden, aber über die Waffen nicht. Eine Repetierbüchse und eine Bockflinte lagen auf dem Rücksitz. Zugriffsbereit und geladen! Sie wurden direkt beschlagnahmt. Für den Verstoß gegen das Waffengesetz gibt’s eine extra Anzeige.
Am gleichen Tag, ca. 23:00 Uhr, stoppte die Polizei bei Altenpleen einen 41-jährigen Opelfahrer. 1,39 Promille.
In Stralsund wurde gegen Mitternacht ein Fahrradfahrer angetroffen. Er ist EXTRA NICHT MIT DEM AUTO gefahren. Aber 1,99 Promille ist auch auf dem Fahrrad zu viel! Absolute Kotzgrenze bei 1,6! Führerschein also trotzdem weg + Anzeige.
2. Adventssonntag, 16:00 Uhr bei Dierhagen auf dem Darß: Eine 53-jährige Toyotafahrerin pustet 1,97 Promille und darf jetzt auch zu Fuß gehen und Bus fahren.
Immer häufiger werden bei Kontrollen Kraftfahrer, Fahrradfahrer, Rollerfahrer… mit THC, Amphetaminen und anderen Drogen im Blut erwischt. Die alle aufzuzählen, führt zu weit. Aber selbst dann, wenn Cannabis legal wird – ENTWEDER kiffen, ODER fahren. Alkohol ist auch legal…
An der Kreuzung B96/B96b wurde ein 62-jähriger Deutscher erwischt. Er musste fahren, weil er es anders nicht geschafft hätte. Jedenfalls musste er sich beim Aussteigen festhalten und dann aufpassen, dass er nicht umfällt. Ergebnis: 2,35 Promille. Führerschein UND Fahrzeugschlüssel weg.
Das ist noch gar nix. Eine Polin konnte gar nicht mehr pusten:
Am Montagabend, dem 23.01.2023 wollten gegen 22:30 Uhr Polizisten aus Bergen auf Rügen ein Auto auf der B 96 anhalten, welches zuvor durch die Fahrweise auffiel und Zeugen veranlasste die Polizei hinzuzurufen.
Demnach fuhr der Skoda in Schlangenlinien auf der B 96 in Fahrtrichtung Stralsund. Die Beamten konnten das Fahrzeug aufnehmen und wollten es etwa zwei Kilometer vor Samtens einer Verkehrskontrolle unterziehen. Beim Anhalteversuch fuhr der Pkw allerdings in den Straßengraben – am Steuer eine 51-jährige Polin. Den Beamten schlug sofort mächtiger Alkoholgeruch aus dem Fahrzeuginnenraum entgegen. Einen Atemalkoholtest zu machen, war sie nicht mehr im Stande. Für das Auto wurde ein Abschleppdienst organisiert und für die Fahrerin ein Arzt. Der führte nämlich eine Blutprobenentnahme zur Beweissicherung durch.
Eine Anzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr wurde aufgenommen und die Weiterfahrt untersagt.
Ganz dumm gelaufen ist es für ein Pärchen. Die Frau kommt in eine Kontrolle und pustet etwa 0,8. So darf sie dann nicht weiter fahren. Zu Fuß (es war auf einer Landstraße), oder Taxi… Irgendwie hätte es Möglichkeiten gegeben.
Aber nö, rufe ich mal meinen Freund an, damit der mich abholt. Der kommt prompt und darf seinen Führerschein gleich abgeben. 1,75 Promille. Tja, laufen sie dann so Hand in Hand die Straße entlang? Oder doch mit dem Bus?
Die Krönung: Ein 41-jähriger Radfahrer am FRÜHEN Nachmittag in Stralsund: 3,05 Promille.
Übrigens: Auch die Geschwindigkeiten werden häufig überprüft. Nicht an allen Stellen, wo es wirklich wichtig ist, aber auf der neu gebauten B 96, der so genannten „Rügen-Autobahn“. Bis auf den welligen Betonabschnitt zwischen Rambin und Samtens ist es eine komfortable Fahrstrecke. Aber eben eine Bundesstraße und da steht als Geschwindigkeit: 100 km/h. Ein kleiner Abschnitt nachts sogar auf 50 km/h begrenzt. Wegen der Fledermüse. Auf jeden Fall wird es RICHTIG böse, hier mit 236 km/h zu rasen. Gibt’s aber. Erst kürzlich wieder. Problem: Die Zivilwagen mit der Lasertechnik sind hier oft unterwegs. Und können mithalten.
Dazu schleicht sich dann auch direkt am 18. Januar 2023 folgendes ein:
„Eile schützt vor Strafe nicht“ titelt die Pozilei und fügt an: “ Dies musste ein 24-jähriger Außendienstmitarbeiter heute (17.01.2023) am eigenen Leib erfahren. Der junge Mann aus Sachsen, war gegen 10:00 Uhr mit seinem Dienstwagen der Marke Skoda für eine Baufirma auf der B96 mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Die besondere Verkehrsüberwachung des AVPR Grimmen wurde aus diesem Grund auf das Fahrzeug aufmerksam und folgte mit dem Videowagen. Auf der Kraftfahrbundesstraße ist auf der befahrenden Strecke die Höchstgeschwindigkeit auf 100 Kilometer pro Stunde festgelegt. Gemessen haben die Beamten das Fahrzeug mit vorwerfbaren 163 Kilometern pro Stunde. Da der Fahrer über eine längere Strecke die Geschwindigkeit erheblich überschritten hat, ist die Folge neben dem empfindlichen Bußgeld auch noch die Unterstellung des vorsätzlichen Rasens. Die zu erwartende Strafe beläuft sich auf mindestens 1.200 Euro, zwei Punkte sowie zwei Monate Fahrverbot.
So relativ keine Gefahr besteht, wenn Du zu Fuß unterwegs bist. Ja, DAS GEHT auch! Schau mal hier:
Ich geh‘ mal auf die Insel Rügen. Die Betonung liegt auf: GEHE! Aus Berlin. – inselreport.eu
Fotos: Marius Jaster, Sabine Funke (1), Artur Jelitto (1)
Man könnte fast meinen, mit Drogen intus fährt es sich besser. 🙈
„Finger weg vom Lenkrad, wenn du in dem Zustand gern fahren möchtest. “ Es besteht Gefahr für andere. Wie willst du damit leben?
Die Redaktion: Aber in diesem Zustand „Finger weg vom Lenkrad…“ dann wird es ja gaaaaanz doof in die Hose gehen, „wenn einer in diesem Zustand fahren möchte“. Kurzum: Finger weg vom Autoschlüssel und fertig. Fahrrad wird dann ab 1,6 auf dem Kessel auch einen Führerscheinentzug folgen lassen… Geh joggen! Das meinte Sabine wohl…