
Ein paar Worte – und alles Wichtige – zum Führerscheinumtausch.
„25. September 2018 auf der L 171 in Kirchlinteln (Kreis Verden): Senior Friedhold B. (88) übersah einen Radfahrer (53). Der ältere Herr erfasste den Mann mit dem Außenspiegel seines Pritschenwagens. Der Radler wurde zu Boden geschleudert und starb an seinen schweren Kopfverletzungen.
Das Amtsgericht Verden verurteilte den Rentner am 22. Oktober 2019 zu 7000 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung.“ (Zitat Bildzeitung)
Irgendwo sitzen Menschen, die Entscheidungen treffen. Jetzt wurde die Entscheidung getroffen, dass alle Deutschen ihren Führerschein umtauschen müssen. Allerdings ist es teilweise paradox, WAS diese entscheidenden Menschen da entschieden haben.

Schauen wir uns das mal an:
„Der Fristenplan kommt! Um den zwingenden EU-Vorgaben zum Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt worden sind, in der Praxis effektiv umzusetzen, wurde ein Stufenplan eingeführt. Er soll den Prozess des Umtauschs strukturieren und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten vermeiden.“ Schreibt der ADAC.
Wir reden über ca. 15 Millionen Papierführerscheine und ca. 28 Millionen Führerscheine im Kartenformat. Ziel ist es, EU-weit einheitliche Dokumente zu haben, die auch zentral in einer Datenbank erfasst sind.
Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, müssen nach Geburtsjahr bis zu einer bestimmten Frist umgetauscht werden, alle anderen dann nach Ausstellungsjahr – in der Regel spätestens 21 Jahre nach Ausstellung.
Der Hammer allerdings liegt in der Tabelle, wo es noch um Geburtsjahre geht. Wer von 1953 bis 1958 geboren wurde, muss bis 19.01.2022 getauscht haben. Die „Baujahre“ 1959 bis 1964 haben bis 2023 Zeit, dann bis zum Geburtsjahr 1970 bleibt Zeit bis 2024 und alle anderen bis 2025, bzw. greift dann schon die „Plastikregelung“. Bis hierher ist es relativ einfach und harmlos und kostet eben bisschen Zeit und runde 25 Euro.
Auch wichtig: Wurde der alte Papier-Führerschein nicht von der Behörde Deines aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigst Du für den Umtausch eine sogenannte Karteikartenabschrift von der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese kannst Du per Post, telefonisch oder meist auch online beantragen. Sie wird dann direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.
Nur Oma und Opa sind von der Umtauschfrist beinahe ausgenommen. Und das, obwohl eine ganze Reihe Senioren eine Gefahr für sich selbst und andere darstellen!
Wer also vor 1953 geboren wurde, hat bis 2033 Zeit für den Umtausch! Geburtsjahr 1933 ist dann 100 Jahre alt. Und darin liegt die Gefahr!
Erst vor kurzem kam mir (ich als Fußgänger auf dem Bürgersteig) ein Auto entgegen. Die Kurve war nur ganz leicht nach links gezogen… Er fuhr geradeaus. Direkt auf mich zu. Ich wollte schon über den Zaun in das Nachbargrundstück springen, da kam noch ein Auto von hinten. Fährt an mir vorbei und ich denke: „Gleich knallts“. Yes! Bingo!
Getreu dem Motto: „Pass auf was Du denkst, was Du denkst, das kommt!“
PEEEENG!
Allerdings hat der Fahrer des in der Kurve geradeaus fahrenden Autos irgendwo in letzter Sekunde noch was gerafft und kurz gegengelenkt. Somit hat er nur den Spiegel des entgegenkommenden Fahrzeugs – und seinen eigenen auch – verloren. Das war schon ein lauter Knall, wenn so 50 km/h + 50 km/h gegeneinander prallen.
Zu aller Verwunderung fährt der Verursacher einfach weiter. Schlenkert wieder auf die Gegenfahrbahn, einem LKW in seiner Fahrspur direkt entgegen und nur wieder kurz vor knapp entweicht er der Situation.
Kurzer Anruf bei der Polizei… Immerhin war es ein Unfall mit Fahrerflucht.
Bei der „Anreise“ zum Unfallort trifft die Polizei den Verursacher (das Kennzeichen hatte ich durchgegeben) und führt ein klärendes Gespräch. Er hatte also wirklich den Knall nicht gehört und auch den Spiegel nicht vermisst. „War er besoffen? Oder bekifft? Oder mit Herzinfarkt unterwegs?“ waren so meine Fragen. Die Antwort: „Nöö, nur ein bisschen alt“.
Jetzt wird er zu Fuß gehen müssen, denn wer nicht mehr sicher fahren kann, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Vorausgesetzt, es fällt jemandem auf, der es der Führerscheinstelle meldet. Das können zum Beispiel Freunde und Angehörige sein, wenn sie auf Uneinsichtigkeit der betroffenen Personen stoßen. Oder eben die Polizei, wenn etwas passiert ist.
Es gibt viele Unfälle mit Senioren. Doch meist sind es Bagatellen mit Sachschaden. Das liegt daran, dass Senioren im Gegensatz zu ganz jungen Fahrern doch eine gewisse Routine haben und nicht zuletzt oft genug im Schleichmodus unterwegs sind.
Eine grundsätzliche Gesundheitsüberprüfung ist nicht vorgesehen, auch nicht beim Umtausch des Führerscheins.
Der Grund, warum gerade die Menschen, die vor 1953 geboren wurden, am längsten Zeit für den Umtausch haben soll darin liegen, dass ihnen die mühseligen Behördengänge erspart bleiben – obwohl sie ja nicht gehen müssen, wenn sie fahren dürfen. Außerdem wird vermutet, dass alte Senioren freiwillig gar nicht mehr fahren, oder kaum nachts und keine weiten Strecken. Vielleicht vergessen sie auch einfach, dass sie einen Führerschein haben, oder könnten vergessen, ihn umzutauschen… Wer weiß?

Wichtig ist jedenfalls nicht das Alter, sondern die körperliche und geistige Fitness. Der älteste LKW-Fahrer ist 93! Ganz frisch alle gesundheitlichen Tests bestanden. Also fährt er – wenn auch nur privat zur Freude – LKW.